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In einer Selbsthilfegruppe oder einem Gesprächskreis erhalten pflegende Angehörige die Möglichkeit, in einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre einmal über sich zu sprechen, über die eigenen Gefühle, Sorgen und Nöte, vielleicht aber auch über die schönen und dankbaren Momente einer Pflege. Gespräche mit anderen pflegenden Angehörigen und das dort erfahrene Verständnis tun gut und können emotional entlasten. Informationen, Tipps und Anregungen aus „Erfahrenensicht“ helfen dabei, die täglichen Herausforderungen der Pflege besser zu bewältigen und sich selbst dabei nicht aus den Augen zu verlieren.
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Wer sind pflegende Angehörige?
Der Sammelbegriff "pflegende Angehörige" ist leider etwas unpräzise. Viele, die gemeint sind, fühlen sich nicht angesprochen. Das liegt daran, dass viele den Begriff Pflege reduzieren auf Waschen, Anziehen oder Essen anreichen.
Der englische Begriff "care" meint viel mehr: sich sorgen, betreuen, da sein. Zur Pflegen gehört das dazu. Die Pflege besteht also aus verschiedenen Anteilen und zu verrichtenden Aufgaben. Diese werden oft durch unterschiedliche Personen ausgeführt. Unterstützt werden Angehörige z.B. durch Fachkräfte von Pflegediensten oder Einrichtungen. Wenn das so ist, bleiben sie aber immer noch pflegende Angehörige - selbst wenn sie nicht im engeren Sinn eine der oben erwähnten Pflegetätigkeiten ausführen, die an andere deligiert wurde.
Pflegende Angehörige können Personen aus der Familie sein, aber auch aus dem Freundes- und Bekanntenkreis oder aus der Nachbarschaft, die einen Mensch ganz oder teilweise pflegen und betreuen, wenn dieser körperlich oder geistig eingeschränkt ist. Also auch sich zugehörig Fühlende.
Der Begriff „pflegende Angehörige“ wird unabhängig von Geschlecht oder anerkanntem Pflegegrad verwendet. Auch wenn Sie sich um einen pflegebedürftigen Menschen sorgen, kümmern oder einfach für ihn da sind, dürfen Sie sich von den Gruppenangeboten, die wir auf diesen Seiten vorstellen, angesprochen fühlen. Und vor allem auch dann, wenn ein Ihnen Nahestehender in einem Altenheim lebt oder durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt wird. Denn auch viele von jenen, die als Angehörige die unmittelbare Sorge um den pflegebedürftigen Mitmenschen - aus welchem Grund auch immer - abgegeben haben, haben einen Anteil am Pflegegeschehen. Die Belastungen sind vielfältig.
Die Pflegeselbsthilfe möchte Menschen zusammenbringen, die ein gleiches Lebens(abschnitts)thema haben: die Sorge und das Mitgefühl für unsere pflegebedürftigen Mitmenschen.
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Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe erfüllen eine Lotsenfunktion für pflegende Angehörige: Einzelpersonen und Gruppen werden bei der Gründung von regelmäßigen Angeboten und Aktivitäten durch infrastrukturelle Hilfen (z.B. durch die Bereitstellung von Räumen und Beratung) unterstützt.
Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige (zum Beispiel Frühbetroffene von Demenz) erfahren bei Bedarf Anleitung und fachliche Unterstützung:
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Förderung für Gruppen
Informationen zur Landesförderung Pflegeselbsthilfe in Höhe von 600.- Euro pro Jahr und Gruppe geben wir Ihnen gerne auch am Telefon oder in einem persönlichen Gespräch - vereinbaren Sie gerne einen Termin. Kontakt
Über das Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe besteht die Möglichkeit, für Angehörigengruppen oder Gruppen Pflegebedürftiger (z.B. Frühbetroffene von Demenz), eine Förderung für Ausgaben zu erhalten, sofern keine anderweitige Förderung wie bspw. durch Krankenkassen nach SGB V im Rahmen der Selbsthilfeförderung bezogen wird. Grundlage für die Landesförderung Pflegeselbsthilfe ist §45d des Sozialgesetzbuches XI. Die Förderung unterliegt dem Landeshaushaltsrecht. Gruppen, die zu Beginn eines Jahres bereits bestehen und beim Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe angemeldet wurden, können einen Förderbetrag in Höhe von 600,- Euro pro Jahr erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und die Kriterien eingehalten werden (s.u.). Die Aufnahme neuer Gruppen in das Förderverfahren durch die von den Fördergeldgebern beauftragte Behörde erfolgt einmal pro Jahr jeweils zu Beginn eines Jahres bzw. vor Beginn eines neuen Förderzeitraums. Gruppen, die sich im weiteren Verlauf eines Jahres nach Abschluss des Förderverfahrens im jeweiligen Jahr neu gründen, können im laufenden Jahr nicht von der Landesförderung Pflegeselbsthilfe profitieren. Registrierte geförderte Gruppen, die neu in das Förderverfahren aufgenommen werden, müssen die Information zum Förderbescheid durch das Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe abwarten: Belege über Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Gruppenaktivität stehen, werden erst nach Mitteilung der Behörde über die Aufnahme in das Förderverfahren anerkannt. Über diese Mitteilung werden Gruppen zeitnah durch den Ansprechpartner des zuständigen Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe für Ihre Stadt bzw. Region informiert. Wann mit der Erteilung des Förderbescheids zu rechnen ist, teilen wir auf Nachfrage gerne mit.
Was wird gefördert?
Zu den förderfähigen Kosten für Gruppen zählen beispielsweise Kosten für Getränke und Lebensmittel. Auch werden Bewirtungsbelege für Kaffee/Eis/Kuchen-Verzehr bei Ausflügen der Gruppe anerkannt, sowie Fachliteratur, Referentenhonorare und Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit wie Flyer/Handzettel. Raummieten für Gruppentreffen sind ebenso förderfähig. Bis zum maximalen Förderbetrag können von Gruppen, die zuvor eine Förderzusage erhalten haben, Originalbelege eingereicht werden. Teilnehmerlisten, in denen Namen und Kontaktdaten der Teilnehmenden erfasst werden, müssen nicht geführt werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Eine Angehörigengruppe bzw. Gruppe Pflegebedürftiger kann dann gefördert werden, wenn sie sich regelmäßig mindestens einmal pro Monat trifft und regelmäßig mindestens sechs - ab Juni 2020: fünf - pflegende Angehörige an den Gruppentreffen teilnehmen. Dass diese beiden Sachverhalte erfüllt sind, quittieren die Ansprechpersonen der einzelnen Gruppen bei Einreichung von Belegen mit ihrer Unterschrift auf Formularen, die vom Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe zur Verfügung gestellt werden. Die Treffen müssen im Kontext der Selbsthilfe verortet sein. Reine Betreuungsangebote und Freizeittreffs werden im Rahmen der Landesförderung Pflegeselbsthilfe nicht gefördert.
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Landesförderplan Alter und Pflege
Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen über die "Förderung von Selbsthilfegruppen":
https://www.mags.nrw/landesfoerderplan